Baugutachter Engelskirchen
Andrea Schnieber
Bausachverständige und Baugutachterin
Bahnhofstraße 751766 Engelskirchen
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- Diplom -Ingenieurin (Dipl.-Ing. FH)
- staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz (Architektenkammer Nordrhein-Westfallen)
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Engelskirchen steht Ihnen Dipl.-Ing. (FH) Frau Andrea Schnieber als Baugutachterin zur Verfügung.
Baugutachter mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.
Bezeichnung als Baugutachter
Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
- Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
- Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
- Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
- Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. (FH) Frau Andrea Schnieber kann Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Engelskirchen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Engelskirchen kommen bzw. sich nicht in Engelskirchen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Engelskirchen - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Engelskirchen liegt im Bergischen Land (südöstlich in Nordrhein-Westfalen) und hat eine Fläche von 63 Quadratkilometer mit rund 19.000 Einwohnern. Sie gehört dem Regierungsbezirk Köln an und befindet sich 124 m über NHN (Normalhöhennull). Ende des zweiten Weltkrieges war der Ort Engelskirchen ein Trümmerhaufen. Nach den Plänen des Kölner Architekten Riphahn erfolgte der Wiederaufbau des Ortes. Im Zuge einer Neugliederung im Jahre 1975 wurden die bis dahin selbständigen Gemeinden Engelskirchen und Ründeroth zu einer neuen Gemeinde Engelskirchen zusammengeschlossen.
In Engelskirchen gibt es folgende Ortsteile:
- Bellingroth, Bickenbach, Buschhausen, Dörrenberg, Grünscheid
- Ehreshoven, Hahn, Hardt, Hollenberg, Kaltenbach, Loope, Miebach
- Müllensiefen, Neuremscheid, Oesinghausen, Ötterstal, Osberghausen
- Papiermühle, Remerscheid, Rennbruch, Rommersberg, Ründeroth
- Schnellenbach, Stiefelhagen, Wahlscheid, Wallefeld, Wiehlmünden
Engelskirchen hat folgende Städte in der Umgebung:
- Lindlar (7,5 km)
- Overath (16,3 km)
- Gummersbach (18,7 km)
- Much (16,9 km)
- Wiehl (16,5 km)
Sehenswürdigkeiten:
- Aggertalhöhle Ründeroth
Im Krümmel 39
51766 Engelskirchen
- Schloss Ehreshoven
Ehreshoven 23
51766 Engelskirchen
- Aggertalsperre
51647 Gummersbach
- Erstes Deutsches Engel-Museum
Engels-Platz 7
51766 Engelskirchen
Wichtige Anlaufstellen:
Rathaus:
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
Bauamt:
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
Amtsgericht:
Steinmüllerallee 1A
516463 Gummersbach