Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche
Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.
Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe
Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.
Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?
Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.
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Ihre Vorteile
- Qualifizierte Objektbesichtigung
Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe. - Ermittlung der Entschädigungshöhe
Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. - Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten. - Kurzfristiger Ortstermin
Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
- Qualifizierte Objektbesichtigung
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Mehr- und Sonderleistungen
Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:
Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.) Stundensatz, je Std.
160,00 € Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km. 0,95 € Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5 %
In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
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Erforderliche Information
Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
- Baulastenauskunft
- Altlastenauskunft
- Miet- und Pachtverträge
- Aktueller Energieausweis
- Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
- Vorhandene Wertermittlungen
- Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
- Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
- Bauzeichnungen/Grundrisse
- Wohn-/ Nutzflächenberechnung
- Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
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Ablauf & Kontakt
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.
Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Engelskirchen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Engelskirchen kommen bzw. sich nicht in Engelskirchen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Engelskirchen - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Engelskirchen liegt im Bergischen Land (südöstlich in Nordrhein-Westfalen) und hat eine Fläche von 63 Quadratkilometer mit rund 19.000 Einwohnern. Sie gehört dem Regierungsbezirk Köln an und befindet sich 124 m über NHN (Normalhöhennull). Ende des zweiten Weltkrieges war der Ort Engelskirchen ein Trümmerhaufen. Nach den Plänen des Kölner Architekten Riphahn erfolgte der Wiederaufbau des Ortes. Im Zuge einer Neugliederung im Jahre 1975 wurden die bis dahin selbständigen Gemeinden Engelskirchen und Ründeroth zu einer neuen Gemeinde Engelskirchen zusammengeschlossen.
In Engelskirchen gibt es folgende Ortsteile:
- Bellingroth, Bickenbach, Buschhausen, Dörrenberg, Grünscheid
- Ehreshoven, Hahn, Hardt, Hollenberg, Kaltenbach, Loope, Miebach
- Müllensiefen, Neuremscheid, Oesinghausen, Ötterstal, Osberghausen
- Papiermühle, Remerscheid, Rennbruch, Rommersberg, Ründeroth
- Schnellenbach, Stiefelhagen, Wahlscheid, Wallefeld, Wiehlmünden
Engelskirchen hat folgende Städte in der Umgebung:
- Lindlar (7,5 km)
- Overath (16,3 km)
- Gummersbach (18,7 km)
- Much (16,9 km)
- Wiehl (16,5 km)
Sehenswürdigkeiten:
- Aggertalhöhle Ründeroth
Im Krümmel 39
51766 Engelskirchen
- Schloss Ehreshoven
Ehreshoven 23
51766 Engelskirchen
- Aggertalsperre
51647 Gummersbach
- Erstes Deutsches Engel-Museum
Engels-Platz 7
51766 Engelskirchen
Wichtige Anlaufstellen:
Rathaus:
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
Bauamt:
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
Amtsgericht:
Steinmüllerallee 1A
516463 Gummersbach