Gutachten für Entschädigung - Engelskirchen

Bewertung des entstandenen Schadens durch Entschädigungsgutachten

  • Qualifizierte Objektbesichtigung
  • Ermittlung der Entschädigungshöhe
  • Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
  • Kurzfristiger Ortstermin
Preis: 160,00 €/Stunde (inkl. 19% MwSt.)
Gutachten für Entschädigung - Bewertung des entstandenen Schadens durch Entschädigungsgutachten

Gutachten für Entschädigung - Engelskirchen

Gutachten für Entschädigung - Engelskirchen

Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche

Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.

Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe

Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.

Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?

Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.

  • Ihre Vorteile

    • Qualifizierte Objektbesichtigung
      Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe.
    • Ermittlung der Entschädigungshöhe
      Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung.
    • Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
      Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten.
    • Kurzfristiger Ortstermin
      Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
  • Mehr- und Sonderleistungen

    Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:

    Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.)

    Stundensatz, je Std.

    160,00 €
    Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km.  0,95 €

    Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.

     5 %

    In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.

  • Erforderliche Information

    Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:

    • Grundbuchauszug
    • Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
    • Baulastenauskunft
    • Altlastenauskunft
    • Miet- und Pachtverträge
    • Aktueller Energieausweis
    • Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
    • Vorhandene Wertermittlungen
    • Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
    • Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
    • Bauzeichnungen/Grundrisse
    • Wohn-/ Nutzflächenberechnung
    • Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
    • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
    • Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
  • Ablauf & Kontakt

    Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.

    Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

  • Örtliche Nähe

    Sachverstand. Ganz nah!

    Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Engelskirchen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Engelskirchen kommen bzw. sich nicht in Engelskirchen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

    Engelskirchen - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

    Engelskirchen liegt im Bergischen Land (südöstlich in Nordrhein-Westfalen) und hat eine Fläche von 63 Quadratkilometer mit rund 19.000 Einwohnern. Sie gehört dem Regierungsbezirk Köln an und befindet sich 124 m über NHN (Normalhöhennull). Ende des zweiten Weltkrieges war der Ort Engelskirchen ein Trümmerhaufen. Nach den Plänen des Kölner Architekten Riphahn erfolgte der Wiederaufbau des Ortes. Im Zuge einer Neugliederung im Jahre 1975 wurden die bis dahin selbständigen Gemeinden Engelskirchen und Ründeroth zu einer neuen Gemeinde Engelskirchen zusammengeschlossen.

     

    In Engelskirchen gibt es folgende Ortsteile:

     

    • Bellingroth, Bickenbach, Buschhausen, Dörrenberg, Grünscheid
    • Ehreshoven, Hahn, Hardt, Hollenberg, Kaltenbach, Loope, Miebach
    • Müllensiefen, Neuremscheid, Oesinghausen, Ötterstal, Osberghausen
    • Papiermühle, Remerscheid, Rennbruch, Rommersberg, Ründeroth
    • Schnellenbach, Stiefelhagen, Wahlscheid, Wallefeld, Wiehlmünden

     

    Engelskirchen hat folgende Städte in der Umgebung:

    • Lindlar (7,5 km)
    • Overath (16,3 km)
    • Gummersbach (18,7 km)
    • Much (16,9 km)
    • Wiehl (16,5 km)

    Sehenswürdigkeiten:

    • Aggertalhöhle Ründeroth

       Im Krümmel 39

       51766 Engelskirchen

    • Schloss Ehreshoven

       Ehreshoven 23

       51766 Engelskirchen

    • Aggertalsperre

       51647 Gummersbach

    • Erstes Deutsches Engel-Museum

       Engels-Platz 7

       51766 Engelskirchen

     

     

    Wichtige Anlaufstellen:

    Rathaus:

    Engels-Platz 4

    51766 Engelskirchen

    Bauamt:

    Engels-Platz 4

    51766 Engelskirchen

    Amtsgericht:

    Steinmüllerallee 1A

    516463 Gummersbach


Bausachverständige, Immobiliensachverständige, Immobiliengutachterin und Baugutachterin Dipl.-Ing. (FH) Andrea Schnieber Engelskirchen

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