Sachverständiger Engelskirchen

Andrea Schnieber
Bausachverständige und Baugutachterin
Bahnhofstraße 751766 Engelskirchen
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- Diplom -Ingenieurin (Dipl.-Ing. FH)
- staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz (Architektenkammer Nordrhein-Westfallen)
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Engelskirchen steht Ihnen Dipl.-Ing. (FH) Frau Andrea Schnieber als Sachverständige zur Verfügung.
Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind.
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.
Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger
Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:
- die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
- die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
- die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
- die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
- die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt.
- die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
- die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. (FH) Frau Andrea Schnieber kann Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Engelskirchen, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Engelskirchen kommen bzw. sich nicht in Engelskirchen auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Engelskirchen - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Engelskirchen liegt im Bergischen Land (südöstlich in Nordrhein-Westfalen) und hat eine Fläche von 63 Quadratkilometer mit rund 19.000 Einwohnern. Sie gehört dem Regierungsbezirk Köln an und befindet sich 124 m über NHN (Normalhöhennull). Ende des zweiten Weltkrieges war der Ort Engelskirchen ein Trümmerhaufen. Nach den Plänen des Kölner Architekten Riphahn erfolgte der Wiederaufbau des Ortes. Im Zuge einer Neugliederung im Jahre 1975 wurden die bis dahin selbständigen Gemeinden Engelskirchen und Ründeroth zu einer neuen Gemeinde Engelskirchen zusammengeschlossen.
In Engelskirchen gibt es folgende Ortsteile:
- Bellingroth, Bickenbach, Buschhausen, Dörrenberg, Grünscheid
- Ehreshoven, Hahn, Hardt, Hollenberg, Kaltenbach, Loope, Miebach
- Müllensiefen, Neuremscheid, Oesinghausen, Ötterstal, Osberghausen
- Papiermühle, Remerscheid, Rennbruch, Rommersberg, Ründeroth
- Schnellenbach, Stiefelhagen, Wahlscheid, Wallefeld, Wiehlmünden
Engelskirchen hat folgende Städte in der Umgebung:
- Lindlar (7,5 km)
- Overath (16,3 km)
- Gummersbach (18,7 km)
- Much (16,9 km)
- Wiehl (16,5 km)
Sehenswürdigkeiten:
- Aggertalhöhle Ründeroth
Im Krümmel 39
51766 Engelskirchen
- Schloss Ehreshoven
Ehreshoven 23
51766 Engelskirchen
- Aggertalsperre
51647 Gummersbach
- Erstes Deutsches Engel-Museum
Engels-Platz 7
51766 Engelskirchen
Wichtige Anlaufstellen:
Rathaus:
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
Bauamt:
Engels-Platz 4
51766 Engelskirchen
Amtsgericht:
Steinmüllerallee 1A
516463 Gummersbach